Seit 2010 gibt es vom Land Richtlinien für eine einheitliche Tarifregelung der Sozial- und Gesundheitssprengel für die Pflege zuhause.
Die Tarife sind nach Einkommen gestaffelt, die Selbstbehalte werden für jeden Klienten individuell errechnet, abhängig von Einkommen und Ausgaben.
Durch diese Regelung ist die Pflege/Betreuung für alle pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen leistbar geworden!
Anspruchsberechtigter Personenkreis:
•österreichische Staatsbürgerschaft oder nach den geltenden Bestimmungen des Tiroler Grundsicherungsgesetzes diesen gleichgestellte Personen
•Hauptwohnsitz in Tirol
•Bezug eines Bundes-oder Landespflegegeldes der Stufen 1-7. Bei Personen ohne Pflegegeldbezug wird die Dauer der Gewährung der Leistung auf sechs Monate beschränkt. In begründeten Einzelfällen kann das Leistungsausmaß von sechs Monaten überschritten werden (ärztliche Bestätigung).
•Personen ohne Pflegegeldbezug, welche mit Beginn der Pflege oder Betreuung einen Pflegegeldantrag gestellt haben, ab Zuerkennung des Pflegegeldes (rückwirkend)
•Personen ohne Pflegegeldbezug, bei welchen eine Pflege oder Betreuung mittels ärztlicher Bestätigung, welche dem Leistungserbringer vorzulegen ist, als notwendig erachtet wird
Gerne errechnen wir unverbindlich Ihren Selbstbehalt, die nötigen Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt!