Die medizinische Hauskrankenpflege wird von den HausärztInnen verordnet, wenn durch die häusliche Pflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird.
Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse, muss jedoch vorab bewilligt werden. Die medizinische Krankenpflege wir häufig nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen. Diese Leistung wird ausschließlich von unserem Dipl. Pflegepersonal erbracht.